Lizenzfrei oder gemeinfrei? Der Unterschied einfach erklärt
Auf Musikportalen steht groß „lizenzfrei", bei Wikipedia ist von „gemeinfrei" die Rede. Viele halten beides für dasselbe. Es ist aber ein gewaltiger Unterschied, und wer ihn verwechselt, riskiert Ärger.
Gemeinfrei: Der Schutz ist abgelaufen
Ein Werk ist gemeinfrei, wenn kein Urheberrechtsschutz mehr besteht. In Deutschland endet er 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach darf jeder das Werk nutzen, bearbeiten und verbreiten, ohne zu fragen und ohne zu zahlen. Beispiel: Die Kompositionen von Bach oder Beethoven sind gemeinfrei.
Aber Vorsicht: Die Aufnahme eines gemeinfreien Stücks hat eigene Rechte. Spielt ein Orchester Beethovens Neunte im Jahr 2020 ein, besitzen Orchester und Label Leistungsschutzrechte an dieser Einspielung. Nur die Komposition ist frei, nicht automatisch die konkrete Aufnahme.
Lizenzfrei: Eine Frage des Vertrags
„Lizenzfrei" ist kein offizieller Rechtsbegriff und bedeutet nicht „ohne Lizenz". Gemeint ist meist: Du zahlst einmal und darfst das Stück dann oft und lange nutzen, ohne bei jedem Einsatz neu zu zahlen. Englisch heißt das „royalty-free", also frei von laufenden Tantiemen. Die Rechte bleiben beim Urheber, du erhältst nur eine Nutzungslizenz mit Bedingungen. Diese Bedingungen können einschränken: nicht für Weiterverkauf, nicht für Fernsehen, nicht ohne Nennung.
Der Unterschied im Überblick
| Gemeinfrei | Lizenzfrei (royalty-free) | |
|---|---|---|
| Urheberrecht | abgelaufen | besteht weiter |
| Kosten | keine | oft einmalig |
| Bedingungen | keine | durch Lizenz festgelegt |
| Namensnennung | nicht nötig | je nach Lizenz |
Creative Commons als dritte Variante
CC ist weder gemeinfrei noch klassisch lizenzfrei. Der Urheber behält sein Recht, erlaubt aber bestimmte Nutzungen im Voraus. Die Bedingungen, zum Beispiel Namensnennung, sind in der Lizenz festgelegt. Eine Sonderform ist CC0, mit der Urheber auf möglichst viele Rechte verzichten.
Häufige Missverständnisse
- „Steht bei YouTube, also ist es frei." Nein, das sagt nichts über die Rechte.
- „Kein Copyright-Hinweis, also gemeinfrei." Urheberrecht entsteht auch ohne Hinweis.
- „Lizenzfrei heißt, dass ich alles damit darf." Nein, nur im Rahmen der Lizenzbedingungen.
- „Alt heißt gemeinfrei." Nicht ohne Weiteres: Der Tod des Urhebers entscheidet, nicht das Alter der Aufnahme.
So prüfst du
- Finde den Urheber und das Veröffentlichungsjahr heraus.
- Prüfe das Sterbejahr des Komponisten. Plus 70 Jahre, und das Jahr der Fristberechnung beginnt erst am Jahresende.
- Wer hat die Aufnahme gemacht, und wann?
- Lies bei lizenzfreier Musik die Lizenzbedingungen.
- Speichere einen Nachweis.
Mit dem Konverter
Hast du ein Stück gefunden, das nachweislich gemeinfrei ist oder unter einer passenden offenen Lizenz steht, kannst du den Ton über den Konverter als MP3 sichern. Das Video darf bis zu 15 Minuten lang sein, pro Stunde sind 10 Umwandlungen je IP-Adresse möglich, die Dateien werden nach einer Stunde gelöscht.
Hinweis zu Rechten
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verwende nur Inhalte, an denen du die Rechte besitzt oder die unter Creative Commons beziehungsweise ohne Urheberrechtsschutz stehen. Siehe Nutzungsbedingungen.
Fazit
Gemeinfrei heißt: Schutz abgelaufen. Lizenzfrei heißt: bezahlte oder vertraglich geregelte Nutzung. Lies im Zweifel die Bedingungen genau. Mehr im Blog.
Beispiele zum Einordnen
Eine Violinsonate von Bach, eingespielt 1990 von einem Label. Die Komposition ist gemeinfrei, die Aufnahme nicht. Hier brauchst du die Erlaubnis des Labels oder eine Aufnahme unter offener Lizenz.
Ein Stück aus einer Bibliothek mit „lizenzfreier" Hintergrundmusik. Du hast eine Lizenz erworben und darfst es im Rahmen der Bedingungen nutzen. Prüfe, ob auch ein Einsatz in Videos auf YouTube erlaubt ist.
Ein Lied von 1950 eines Komponisten, der 1980 starb. Der Schutz läuft bis Ende 2050, es ist also noch nicht gemeinfrei, obwohl es alt ist.
Ein Stück unter CC0. Der Urheber hat so weit wie möglich auf seine Rechte verzichtet. Du darfst es frei nutzen, auch ohne Namensnennung, doch die Angabe ist guter Stil.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Wer „lizenzfrei" mit „frei von Regeln" verwechselt, verletzt schnell Bedingungen und riskiert eine Abmahnung. Wer „gemeinfrei" mit „alt" gleichsetzt, übersieht die Rechte an der Aufnahme. Ein kurzer Blick genügt, um beides auszuschließen: Wer hat das Stück komponiert, wer hat es eingespielt, und was steht in den Lizenzbedingungen? Notiere die Antworten gleich bei der Suche.
Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Nutze das Werkzeug nur für eigene Inhalte oder Creative-Commons- bzw. lizenzfreie Videos und stelle sicher, dass du die nötigen Rechte an heruntergeladenen Inhalten besitzt.